Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

13. 10. 2011

RUPPERT: Vorwürfe der SPD zur Wahlrechtsreform doppelzüngig und absurd

BERLIN. Zu den Äußerungen von Thomas Oppermann zur Wahlrechtsreform erklärt der FDP-Experte für Fragen des Wahlrechts Stefan RUPPERT:

Der Vorwurf von Herrn Oppermann, die beschlossene Wahlrechtsreform würde die Zahl der Überhangmandate erhöhen, ist absurd. Das von der Koalition beschlossene Wahlrechtsmodell schafft die Überhänge nicht ab, reduziert jedoch die Wahrscheinlichkeit für ihr Auftreten. Auch der angestellte Vergleich hinkt: Wer die Überhänge von 2009 mit möglichen Wahlergebnissen auf Grundlage aktueller Umfragen vergleicht, macht sich unglaubwürdig. Denn auf Grundlage des alten Wahlrechts hätte es bei Neuwahlen im Vergleich zu 2009 womöglich eine noch höhere Anzahl an Überhängen gegeben. Überhangmandate sind auch per se nicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt.

Die Äußerungen von Herrn Oppermann sind doppelzüngig und eher als politisches Begleitgetöse zu verstehen, mit dem eine Klage in Karlsruhe vorbereitet werden soll. Die SPD selbst ist an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2008 kläglich gescheitert. Ihr Vorschlag zur Wahlrechtsreform hätte das Problem des negativen Stimmgewichts nicht behoben. Zudem wären weitere Kollateralschäden wie eine deutliche Vergrößerung des Parlaments zu beobachten gewesen. Die christlich-liberale Koalition hat hingegen im Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Wahlrechts verabschiedet, das das Problem des negativen Stimmgewichts löst. Damit werden die Vorgaben aus Karlsruhe erfüllt. Einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sieht die Koalition deswegen gelassen entgegen.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
919-Ruppert-Vorwuerfe_der_SPD_zur_Wahlrechtsreform_doppelzuengig_und_absu.pdf (2011-10-13, 95.99 KB)


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